Erhöhte Waldbrandgefahr - Verordnung der BH Leoben
Aufgrund der derzeit erhöhten Waldbrandgefahr wird auf die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 23.04.2015 hinsichtlich des Verbots von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr hingewiesen.
Die genannten Verordnung ist hier abrufbar.