
Willkommen im Anlagenreferat der Bezirkshauptmannschaft Leoben
Mitarbeiter: Dr. Wilhelm Edlinger, Mag. Johannes-Luis Leitner, Mag. Oliver Feil, Ing. Alexander Horvath; Kanzleidienst: Petra Obersteiner, Antje Furtner, Sabrina Sumann, Andrea Kumar
Leistungsbereiche des Anlagenreferates:
Gewerbliche Betriebsanlagen, Wasser-, Forst-, Abfall-, Veterinär-, Mineralrohstoff-, Veranstaltungs-, Jagd-, Fischerei- und Baurecht; Katastrophen-, Natur-, Tier- und Strahlenschutz
Erlass über die Beseitigung von Wässern aus Swimming-Pools
Tiefenbohrungen zur Erdwärmegewinnung
Unter Bezugnahme auf die nunmehr gehäuft auftretenden Fragen hinsichtlich der Projektserfordernisse bei Erdwärme-Tiefbohrungsanlagen wird in der Beilage eine Aufstellung der erforderlichen Projektsunterlagen übermittelt.
Mitgeteilt wird, dass für den Fall, dass fremde Rechte nicht betroffen sind, eine Bewilligungspflicht nicht gegeben ist.
Gemäß § 31c Abs. 5 letzter Satz Wasserrechtsgesetz sind solche Anlagen im Anzeigeverfahren durchzuführen. Dies bedeutet, dass die Anlage gebaut werden kann, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten ab Anzeigenerstattung seitens der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Leoben) festgestellt wird, dass es eines gesonderten Bewilligungsverfahrens bedarf.
Selbstverständlich wird die Bezirkshauptmannschaft Leoben als Wasserrechtsbehörde diese Dreimonatsfrist deutlich unterschreiten und im Falle, dass ein Bewilligungsverfahren nicht erforderlich ist, dem Anzeigenden eine schriftliche Zurkenntnisnahme dieser Anzeige übermitteln.
Ab diesem Zeitpunkt kann das Projekt durchgeführt werden.
Unterlagen für die Errichtung einer Erdwärmepumpenanlage
Aufgefundene Tiere - Kundmachungen gem. § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz
Die Fischerprüfungen finden jeweils am 1. Freitag im April und Oktober mit Beginn um 14 Uhr im Amtsgebäude der Bezirkshauptmannschaft Leoben, großer Sitzungssaal, statt. Anmeldeschluss ist der 01. März bzw. der 01. September jeden Jahres.
