Lichtbildausweis für EWR-Bürger bzw. Schweizer
Allgemeine Informationen
Achtung: Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die Inhaber einer Anmeldebescheinigung oder Bescheinigung des Daueraufenthalts sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und dient als Identitätsdokument in Österreich.
Nähere Informationen zum Lichtbildausweis für EWR-Bürger bzw. Schweizer
Voraussetzungen
Sie müssen bereits eine Anmeldebescheinigung oder Bescheinigung des Daueraufenthalts erhalten haben.
Zuständige Stelle
Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:
- der Landeshauptmann oder
- die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde:
- Bezirkshauptmannschaft
- in den Statutarstädten: der Magistrat
Verfahrensablauf
Den Lichtbildausweis müssen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen.
Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei der Behörde oder steht Ihnen alternativ zum Download zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
- Anmeldebescheinigung oder Bescheinigung des Daueraufenthaltes
Kosten
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen:
Befristete Aufenthaltstitel:
- EUR 218
Unbefristeter Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" :
- EUR 275
Bestätigung über die rechtzeitige Antragstellung im Verlängerungsverfahren gemäß § 24 NAG (Notvignette):
- EUR 50
Erteilung Aufenthaltstitel von Amts wegen:
- EUR 218
BREXIT Aufenthaltstitel - "Artikel 50 EUV":
- EUR 91 für Personen ab 16 Jahren
- EUR 39 für Personen unter 16 Jahren
Aufenthalt
von EWR-Bürgern, Schweizern und deren Angehörigen:
Anmeldebescheinigungen und Bescheinigungen des Daueraufenthaltes:
- EUR 44
Lichtbildausweise für EWR-Bürger:
- EUR 91 für Personen ab 16 Jahren
- EUR 39 für Personen unter 16 Jahren
Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte:
- EUR 91 für Personen ab 16 Jahren
- EUR 39 für Personen unter 16 Jahren
NEU: In Österreich geborene Kinder sind bei der
ersten Bewilligung von den Gebühren befreit.
Hinweis: Diese Gebühren sind bei der Antragstellung zu bezahlen.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
