besondere Brandgefahr - Waldbrandverordnung
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft Leoben am 25.07.2019 eine Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr erlassen.
Diese Verordnung finden Sie hier.