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Chronik Neu

Die Entstehung und Entwicklung der Bezirkshauptmannschaften


Die Verwaltung der österreichischen Länder war seit ihrer erstmaligen Organisation am Ende des Mittelalters zweipolig:
Dem Landesfürsten standen in jedem einzelnen Land die Stände gegenüber. Die Interessen deckten sich oftmals nicht und es kam immer wieder zu Rivalitäten. Daher schuf Maria Theresia im Rahmen ihrer Reformen 1753 die Kreisämter als landesfürstliche Lokalbehörden.

Das alles wurde durch die Revolution des Jahres 1848 beendet, Verwaltung und Justiz wollte man trennen und die Grundzüge für die Organisation der politischen Verwaltungsbehörden wurden genehmigt.

Mit dem Reichsgesetz vom 19. Mai 1868 wurde der Grundstein für die Bezirkshauptmannschaft im heutigen Sinne gelegt. Sie war die einzige Staatsbehörde der 1. Instanz.

Der an der Spitze stehende Bezirkshauptmann wurde vom Minister des Inneren ernannt und vom jeweiligen Statthalter vereidigt. Der gehobenen Stellung sollte auch die äußere Erscheinung entsprechen, weshalb er in allen amtlichen Angelegenheiten eine Uniform aus dunkelgrünem Tuch tragen musste. Als Seitenwaffe gehörte bis 1889 ein Degen mit perlmuttergeziertem Griff und später ein schwarzer goldgezierter Säbel zur Uniformvorschrift.

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