Neues Kennzeichen bei Verlust oder Diebstahl
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Nach Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafeln können Ihnen von der Zulassungsstelle unter bestimmten Voraussetzungen neue Kennzeichentafeln zugewiesen werden.
In der Zwischenzeit kann eine behelfsmäßige ("selbstgebastelte") Ersatztafel verwendet werden. Diese gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal eine Woche lang als Kennzeichenersatz.
Voraussetzungen
Nach dem Verlust oder Diebstahl muss bei der Polizei oder beider Behörde unverzüglich (bis spätestens eine Wochedanach) eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige gemacht werden. Diesgilt auch dann, wenn der Verlust oder Diebstahl im Ausland erfolgtist.
Fristen
Die neuen Kennzeichentafeln sollten innerhalb einer Woche nachVerlust oder Diebstahl beantragt werden.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Eine Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist, kann aufgesucht werden.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Sie erhalten ein neues Kennzeichen mit Kennzeichentafeln.
Wurde eine Kennzeichentafel verloren, darf das dazugehörige Kennzeichen erst ein Jahr nach der Verlustanzeige wieder zugewiesen werden. Im Falle eines Diebstahles von Kennzeichentafeln ist eine Zuweisung dieses Kennzeichens frühestens nach Abschluss der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen möglich.
ACHTUNG: Wurde nur eine von zwei Kennzeichentafeln verloren oder gestohlen, muss die verbliebene Kennzeichentafel zur Zulassungsstelle mitgebracht werden.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin oder des Anmelders
- Diebstahls- oder Verlustanzeige
- aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
- Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- bei Vertretung: Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich erscheinen (z.B. eine Versicherungsvertreterin oder ein Versicherungsvertreter)
Kosten
- Begutachtungsplakette: 2,30 Euro
- Kennzeichentafeln:
- Pkw und Lkw: 23 Euro
- Motorrad: 13 Euro
- Motorfahrrad: 8,50 Euro
- Anhänger: 11,50 Euro
- Zugmaschine: 11,50 Euro
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