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Eigener Identitätsausweis für Kinder

Allgemeine Informationen

Die Ausstellung eines eigenen Identitätsausweises für Kinder ist möglich, muss aber bei einem Alter des Kindes unter 14 Jahren von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

Durch die körperlichen Veränderungen eines Kindes muss - in entsprechend kurzen Intervallen - ein neuer Identitätsausweis beantragt werden.

ACHTUNG
Eine Eintragung des Kindes in den Identitätsausweis ist nicht möglich.

Weitere Informationen zum eigenen Identitätsausweis für Kinder.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft (§35a SPG).

Zuständige Stelle

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Landespolizeidirektion


Verfahrensablauf

  • Das Kind muss zur Antragstellung des Identitätsausweises persönlich erscheinen
  • Sofern das Kind aufgrund seines Alters oder aus sonstigen Gründen in der Lage ist, eine Unterschrift zu leisten, muss es im Unterschriftsfeld des Antragsformulars (schwarzer Rahmen) selbst unterschreiben

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (liegt bei der Behörde auf und wird gemeinsam mit der Behörde ausgefüllt)
  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers (Mutter/Vater)
  • Bestätigung der Meldung der Antragstellerin/des Antragstellers (Mutter/Vater)
  • Bestätigung der Meldung des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft des Kindes bzw. des beantragenden Elternteils, wenn das Kind keinen eigenen besitzt Ab dem 12. Lebensjahr des Kindes ist ein eigener Staatsbürgerschaftsnachweis erforderlich.
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm)
  • Eventuell Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

  • 61,50 Euro

Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

Rechtsgrundlagen

  • Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

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