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Blaue Karte-EU - Erstantrag

Allgemeine Informationen

Die "Blaue Karte EU" ist ein Aufenthaltstitel, der Drittstaatsangehörigen (Personen, die weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürgerinnen/sonstige EWR-Bürger noch Schweizerinnen/Schweizer sind), die besonders hochqualifizierte Akademiker sind, für eine befristete Niederlassung mit beschränktem Arbeitsmarktzugang ausgestellt werden kann. Sie erleichtert ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt, schafft günstige Bedingungen für die Familienzusammenführung und den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts und erleichtert die Mobilität in der EU.

Weitere Informationen zum Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU"

Zuständige Stelle

Für die Antragstellung:

Die jeweilige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft oder bestimmte Konsulate).

Die Zuständigkeit der Vertretungsbehörde richtet sich nach dem Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers. Der Antrag kann auch von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber eingebracht werden.

Hinweis: Bestimmte Personengruppen sind berechtigt, den Antrag in Österreich zu stellen.

Für die Erteilung des Aufenthaltstitels:

Die Niederlassungsbehörde, die für den beabsichtigten Wohnsitz der Fremden/des Fremden örtlich zuständig ist

  • der Landeshauptmann oder
  • die von ihm ermächtigte Bezirksverwaltungsbehörde
  • ausgenommen Stadt Graz
    Amt der Steiermärkischen Landesregierung - Abteilung 3 
    Paulustorgasse 4, 8010 Graz
    Ansprechpartner beim Amt der Stmk. Landesregierung

Kosten

Antragstellung:

  • Personen ab 6 Jahren:  120 Euro
  • Kinder unter 6 Jahren:  75 Euro

Für die Abnahme der erkennungsdienstlichen Daten zusätzlich: 20 Euro

Hinweis:  Diese Gebühren sind bei der Antragstellung zu bezahlen. 

Erteilung:  

  • Personen ab 6 Jahren:  20 Euro
  • Kinder unter 6 Jahren:  50 Euro

ACHTUNG! 
Für die Vorlage ausländischer Reisedokumente und Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis) können abhängig von der Art des Dokuments zusätzliche Kosten in Höhe von 7,20 Euro bzw. 14,30 Euro anfallen.

Hinweis!
Die Gesamtgebühren für Aufenthaltstitel für Anträge, die vor dem 31.07.2018 eingebracht wurden betrugen 120 Euro.

 



Rechtsgrundlagen

  • Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)
  • Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung (NAG-DV)
  • Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)

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Formulare

Übersicht über die Formulare des BMI



Weiterführende Links

  • Beglaubigung (BMEIA)
  • Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste (BMJ)


Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


Zuständigkeit

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Kontakt

  • BH Leoben
  • +43 (0)3842 45571-0
  • E-Mail
  • Parteienverkehr:
    Mo - Freitag 8:00-12:30 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Amtsstunden:
    Mo-Do 8:00-15:00 Uhr und Fr 08:00-12:30 Uhr

Informationen zu Corona

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