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Verkehrspsychologische Gutachten - Einbringung

Allgemeine Informationen

Aufgrund eines Tatbestands wird ein Verkehrspsychologisches Gutachten eingefordert. Die Stelle, bei der die verkehrspsychologische Untersuchung statt gefunden hat, muss das erstellte Gutachten an die zuständige Behörde übermitteln. Dort entscheidet der/die Amtsarzt/ärztin.

Mit diesem Formular können Sie Verkehrspsychologische Gutachten auf sicherem Weg an die zuständige Behörde übermitteln.

Zuständige Stelle

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Landespolizeidirektion


Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


Zuständigkeit

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Informationen zu Corona

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