Innerer Dienst - Kanzleileitung
Die Stabstelle Innerer Dienst ist in der Dienstanweisung des Landeshauptmannes festgeschrieben. Als Stabstelle wird jener Bereich definiert, der mit, für den oder im Auftrag des Bezirkshauptmann(es) die Aufgaben zu erledigen hat.
Zum Geschäftsbereich der Kanzleileitung gehören insbesondere:
• die Postein- und Postausgangsstelle
• der Schreibdienst
• die Telefonvermittlung
• das Dienstkraftfahrzeug-Management
• die Buchhaltung bzw. die Amtskasse
• das Beschaffungswesen
• die Lehrlingsausbildung
• der Hilfsdienst