Sanitätsreferat/Amtsärztin
Bei uns im Amt werden Kinder nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten geimpft.
Aus rechtlichen Gründen werden selbst mitgebrachte Impfstoffe nicht verabreicht!
Meningokokken:
Die Meningokokkenimpfung ist vom 10. - 13. Lebensjahr gratis
Masern:
Die Masernimpfung für ungeschützte Erwachsene ist im Sanitätsreferat zu den Impfzeiten und bei den Hausärzten kostenlos erhältlich
Aufgaben:
Der Aufgabenbereich des Sanitätsreferates umfasst:
Impfungen
• FSME, Grippe im Rahmen der saisonalen Impfaktionen, Masern-, Mumps-, Rötelnimpfung;
• Impfungen für Schulkinder nach Vorgaben des österreichischen Impfplanes (Masern-, Mumps-, Röteln, Hepatitis B, Diphtherie- Tetanus- Polio- Keuchhusten, Meningokokken, humaner Papillomvirus (HPV)
• Impfpasskontrollen, Impfberatung und -aufklärung
Infektionserkrankungen, Epidemien
• Erhebungen und Ausbruchsabklärung bei meldepflichtigen Infektionserkrankungen, (z. B. Brech- Durchfall- Erkrankungen, Hepatitis, uvm.), entsprechende Veranlassungen und Vorkehrungen zur Verhinderung der Krankheitsausbreitung
• Tuberkulosefürsorge
Umgebungsuntersuchungen und Überwachung nach dem
• Epidemiegesetz
• Tuberkulosegesetz
• Geschlechtskrankheitengesetz
Suchtgiftgebarung
• Ausgabe und Verwaltung von Suchtgiftvignetten
• Vidierung von Suchtgiftdauerrezepten und Überwachung der Substitutionstherapie
• Untersuchungen nach dem Suchtmittelgesetz bei Übertretungen des Gesetzes
Sanitäre Aufsicht
• Überwachung von Krankenanstalten
• Apotheken
• Frei- und Hallenbäder
• Badeseen
• Saunaanlagen
• Lebensmittelsicherheit
• Trinkwasserhygiene
• Friedhöfe und Bestattungswesen
Sachverständigentätigkeit und Erstellung von Gutachten in Gewerbeverfahren (Umwelthygiene, Lärm)
Untersuchungen nach dem
• Führerscheingesetz
• Behindertengesetz
• ArbeitnehmerInnen- und Mutterschutzgesetz
• Suchtmittelgesetz
• Waffengesetz
• Jagdgesetz
• Chemikaliengesetz
• Untersuchungen für Landesbedienstete (Einstellungsuntersuchungen, Arbeitsfähigkeit von Landeslehrern, KAGES- Bedienstete)
Gesundheitsberatung und Prävention
• Ernährungsberatung
• Impfberatung
• Beratung bei Abhängigkeitserkrankungen
Ausweise für schwere Gehbehinderung gemäß § 29b StVO stellt das Bundessozialamt - Landesstelle Steiermark, 8021 Graz, Babenbergerstraße 35, Tel. Nr. 0316/7090, aus.
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Amtstage:
Montag zwischen 08:00 Uhr und 12:30 Uhr nur mit telefonischer Terminvereinbarung möglich. -
Telefonnummer: 0384245571-216
DONNERSTAG: von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr nur mit telefonischer Vereinbarung möglich
Mitgebrachte Impfstoffe können aus rechtlichen Gründen nicht geimpft werden.
Kinder werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten geimpft!
