Sanitätsreferat/Amtsärztin

Aufgaben

Der Aufgabenbereich des Sanitätsreferates umfasst:

Impfungen
• FSME, Grippe im Rahmen der saisonalen Impfaktionen, Masern-, Mumps-, Rötelnimpfung;
• Impfungen für Schulkinder nach Vorgaben des österreichischen Impfplanes (Masern-, Mumps-, Röteln, Hepatitis B, Diphtherie- Tetanus- Polio- Keuchhusten, Meningokokken, humaner Papillomvirus (HPV) 
• Impfpasskontrollen, Impfberatung und -aufklärung

Impfungen Minderjähriger werden nur in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten durchgeführt!
Aus rechtlichen Gründen werden selbst mitgebrachte Impfstoffe nicht verabreicht!

Die Masernimpfung für ungeschützte Erwachsene ist im Sanitätsreferat zu den Impfzeiten und bei den Hausärzten kostenlos erhältlich

FSME Impfung 2023

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die FSME Impfaktion 2023 ist beendet.

 

 

Der Impfstoff für Erwachsene und Kinder kostet 19,00€.

 

Am Tag der Impfung ist mitzubringen:

 

·         Impfpass

·         Kugelschreiber

·         FFP2 Maske

Es ergeht die Bitte pünktlich zu dem vereinbarten Termin zu erscheinen. Sollten Sie doch nicht zum Termin kommen können, ergeht die Bitte diesen telefonisch abzusagen.

 Infoblatt FSME Kinder

 Einwilligungsformular FSME Kinder

 Infoblatt FSME Erwachsene

 Einwilligungsformular FSME Erwachsene


Mitgebrachte Impfstoffe können aus rechtlichen Gründen nicht geimpft werden.



AKTUELL:




Informationen zum Coronavirus finden Sie  hier.





 
Infektionserkrankungen, Epidemien
• Erhebungen und Ausbruchsabklärung bei meldepflichtigen Infektionserkrankungen, (z. B. Brech- Durchfall- Erkrankungen, Hepatitis, uvm.), entsprechende Veranlassungen und Vorkehrungen zur Verhinderung der Krankheitsausbreitung
• Tuberkulosefürsorge

Umgebungsuntersuchungen und Überwachung nach dem
• Epidemiegesetz
• Tuberkulosegesetz
• Geschlechtskrankheitengesetz

Suchtgiftgebarung
• Ausgabe und Verwaltung von Suchtgiftvignetten
• Vidierung von Suchtgiftdauerrezepten und Überwachung der Substitutionstherapie
• Untersuchungen nach dem Suchtmittelgesetz bei Übertretungen des Gesetzes

Sanitäre Aufsicht
• Überwachung von Krankenanstalten
• Apotheken
• Frei- und Hallenbäder
• Badeseen
• Saunaanlagen
• Lebensmittelsicherheit
• Trinkwasserhygiene
• Friedhöfe und Bestattungswesen

Sachverständigentätigkeit und Erstellung von Gutachten in Gewerbeverfahren (Umwelthygiene, Lärm)

Untersuchungen nach dem
• Führerscheingesetz
• Behindertengesetz
• ArbeitnehmerInnen- und Mutterschutzgesetz
• Suchtmittelgesetz
• Waffengesetz
• Jagdgesetz
• Chemikaliengesetz
• Untersuchungen für Landesbedienstete (Einstellungsuntersuchungen, Arbeitsfähigkeit von Landeslehrern, KAGES- Bedienstete)

Gesundheitsberatung und Prävention
• Ernährungsberatung
• Impfberatung
• Beratung bei Abhängigkeitserkrankungen

Ausweise für schwere Gehbehinderung gemäß § 29b StVO stellt das Bundessozialamt - Landesstelle Steiermark, 8021 Graz, Babenbergerstraße 35, Tel. Nr. 0316/7090, aus.

  • Amtstage:
    Montag zwischen 08:00 Uhr und 12:30 Uhr nur mit telefonischer Terminvereinbarung möglich.

    Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 12:30 nur mit telefonischer Terminvereinbarung möglich.

  • Telefonnummer: 0384245571-216

IMPFZEITEN:

DONNERSTAG: von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr nur mit telefonischer Vereinbarung möglich


Mitgebrachte Impfstoffe können aus rechtlichen Gründen nicht geimpft werden.

Kinder werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten geimpft!

Amtsärztin

Dr. Petra KARY MAS
Erdgeschoß, Zimmer-Nr. 006
Tel: 03842-45571-250

Sekretariat

Nicole HEISS
Erdgeschoß, Zimmer-Nr. 005
Tel: 03842-45571-216

Gesundheitsaufseher

Sarah MAßENBAUER
Erdgeschoß, Zimmer-Nr. 002
Tel: 03842/45571-214