Sanitätsreferat/Amtsärztin
Bei uns im Amt werden Kinder nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten geimpft.
Aus rechtlichen Gründen werden selbst mitgebrachte Impfstoffe nicht verabreicht!
Fixe Impfnachmittage BH Leoben
FSME für Schüler und Schülerinnen
Meningokokken vom 10. - 13. Lebensjahr gratis
Lehrer und Lehrerinnen
Eltern
- Donnerstag, 23.04.2026, 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
- Donnerstag, 21.05.2026, 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
- Donnerstag, 28.05.2026, 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Für die fixen Impfnachmittage ersuchen wir um Terminvereinbarung ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 03842/45571-216 oder per Mail an folgende Adressen: bhln@stmk.gv.at oder bhln-sanitaetsreferat@stmk.gv.at
Alternativ kann man sich auch in der Onlineterminvereinbarung auf unserer Homepage an den normalen Impftagen eintragen.
Masern:
Die Masernimpfung für ungeschützte Erwachsene ist im Sanitätsreferat zu den Impfzeiten und bei den Hausärzten kostenlos erhältlich
- HPV-Impfaktion für die Altersgruppe der 21- bis 30-Jährigen:
Zweitimpfungen sollten bis spätestens 30.06.2026 erfolgen, um die Zweitimpfung noch gratis zu erhalten.
Laut derzeitiger Beschlusslage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sind nach dem 31.12.2026 keine Gratis-Erstimpfungen mehr vorgesehen.
- Die FSME Impfaktion startet am 19.03.2026. Danach an ausgewählten Tagen.
- Die Impfung kostet ab dem 16. Lebensjahr 22,00 €. Bis zum 16. Lebensjahr 21,50 €
- Mitzunehmen sind Impfpass und Kugelschreiber
- Terminvereinbarungen können entweder online oder unter der Telefonnummer 03842/45571-216 oder 214 gemacht werden
Einwilligungsformular ab dem 16. Lebensjahr
Einwilligungsformular bis zum 16. Lebensjahr
Aufgaben:
Der Aufgabenbereich des Sanitätsreferates umfasst:
Impfungen
• FSME, Grippe im Rahmen der saisonalen Impfaktionen, Masern-, Mumps-, Rötelnimpfung;
• Impfungen für Schulkinder nach Vorgaben des österreichischen Impfplanes (Masern-, Mumps-, Röteln, Hepatitis B, Diphtherie- Tetanus- Polio- Keuchhusten, Meningokokken, humaner Papillomvirus (HPV)
• Impfpasskontrollen, Impfberatung und -aufklärung
Infektionserkrankungen, Epidemien
• Erhebungen und Ausbruchsabklärung bei meldepflichtigen Infektionserkrankungen, (z. B. Brech- Durchfall- Erkrankungen, Hepatitis, uvm.), entsprechende Veranlassungen und Vorkehrungen zur Verhinderung der Krankheitsausbreitung
• Tuberkulosefürsorge
Umgebungsuntersuchungen und Überwachung nach dem
• Epidemiegesetz
• Tuberkulosegesetz
• Geschlechtskrankheitengesetz
Suchtgiftgebarung
• Ausgabe und Verwaltung von Suchtgiftvignetten
• Vidierung von Suchtgiftdauerrezepten und Überwachung der Substitutionstherapie
• Untersuchungen nach dem Suchtmittelgesetz bei Übertretungen des Gesetzes
Sanitäre Aufsicht
• Überwachung von Krankenanstalten
• Apotheken
• Frei- und Hallenbäder
• Badeseen
• Saunaanlagen
• Lebensmittelsicherheit
• Trinkwasserhygiene
• Friedhöfe und Bestattungswesen
Sachverständigentätigkeit und Erstellung von Gutachten in Gewerbeverfahren (Umwelthygiene, Lärm)
Untersuchungen nach dem
• Führerscheingesetz
• Behindertengesetz
• ArbeitnehmerInnen- und Mutterschutzgesetz
• Suchtmittelgesetz
• Waffengesetz
• Jagdgesetz
• Chemikaliengesetz
• Untersuchungen für Landesbedienstete (Einstellungsuntersuchungen, Arbeitsfähigkeit von Landeslehrern, KAGES- Bedienstete)
Gesundheitsberatung und Prävention
• Ernährungsberatung
• Impfberatung
• Beratung bei Abhängigkeitserkrankungen
Ausweise für schwere Gehbehinderung gemäß § 29b StVO stellt das Bundessozialamt - Landesstelle Steiermark, 8021 Graz, Babenbergerstraße 35, Tel. Nr. 0316/7090, aus.
-
Amtstage:
Montag zwischen 08:00 Uhr und 12:30 Uhr nur mit telefonischer Terminvereinbarung möglich. -
Telefonnummer: 0384245571-216
DONNERSTAG: von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr nur mit telefonischer Vereinbarung möglich
Mitgebrachte Impfstoffe können aus rechtlichen Gründen nicht geimpft werden.
Kinder werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten geimpft!
